Contents
- Training für Händler
- Warum ein spezielles Training für Händler erforderlich ist
- Inhalte des Trainings „CRA für Händler“
- 1. Rolle und Sorgfaltspflichten des Händlers nach Artikel 20 CRA
- 2. Prüfpflichten vor der Marktbereitstellung
- 3. Dokumenten- und Nachweisprüfung
- 4. Umgang mit Konformitätszweifeln und Risiken
- 5. Pflichten nach der Marktbereitstellung
- 6. Marktüberwachung und Behördenkooperation
- 7. Sonderfall: Einstellung der Betriebstätigkeit des Herstellers
- Zielgruppe
- Nutzen des Trainings
- Format
Training für Händler
Pflichten nach dem Cyber Resilience Act (CRA)
Training für Händler richtet sich an Unternehmen, die Produkte mit digitalen Elementen auf dem EU-Markt bereitstellen. Der Cyber Resilience Act (Verordnung (EU) 2024/2847) begründet für Händler eigenständige, unmittelbar geltende Pflichten, die bereits vor der Bereitstellung auf dem Markt einsetzen und eine aktive Prüf-, Reaktions- und Kooperationsverantwortung auslösen.
Dieses Training vermittelt ausschließlich entlang von Artikel 20 CRA, welche Anforderungen Händler erfüllen müssen, um Marktüberwachungsmaßnahmen, Vertriebsstopps, Rückrufe und Haftungsrisiken zu vermeiden.
Warum ein spezielles Training für Händler erforderlich ist
Händler sind nach dem CRA keine rein passiven Vertriebseinheiten. Sie dürfen Produkte mit digitalen Elementen nur dann auf dem Markt bereitstellen, wenn bestimmte formale und materielle Voraussetzungen erfüllt sind und keine Anhaltspunkte für Nichtkonformität oder erhebliche Cybersicherheitsrisiken vorliegen.
Das Training adressiert insbesondere:
- die Prüfpflichten vor der Marktbereitstellung,
- den Umgang mit Konformitätszweifeln,
- die Meldepflichten bei erheblichen Cybersicherheitsrisiken,
- sowie die Zusammenarbeit mit Marktüberwachungsbehörden.
Inhalte des Trainings „CRA für Händler“
1. Rolle und Sorgfaltspflichten des Händlers nach Artikel 20 CRA
- Bedeutung der „gebührenden Sorgfalt“
- Abgrenzung: Bereitstellen auf dem Markt vs. Inverkehrbringen
- Eigenständiges Pflichtenprofil des Händlers
2. Prüfpflichten vor der Marktbereitstellung
- CE-Kennzeichnung des Produkts
- Erfüllung der Herstellerpflichten nach Artikel 13
- Erfüllung der Einführerpflichten nach Artikel 19 Absatz 4
- Vorliegen aller erforderlichen Unterlagen
3. Dokumenten- und Nachweisprüfung
- Nutzerinformationen und Anleitungen (Anhang II)
- Angaben zum Unterstützungszeitraum
- EU-Konformitätserklärung
4. Umgang mit Konformitätszweifeln und Risiken
- Entscheidung über Zurückhaltung oder Marktbereitstellung
- Erhebliche Cybersicherheitsrisiken
- Informationspflichten gegenüber Herstellern und Behörden
5. Pflichten nach der Marktbereitstellung
- Korrekturmaßnahmen bei Nichtkonformität
- Rücknahme und Rückruf von Produkten
- Information des Herstellers bei Schwachstellen
6. Marktüberwachung und Behördenkooperation
- Vorlage von Informationen und Unterlagen
- Mitwirkung bei Maßnahmen zur Risikominderung
7. Sonderfall: Einstellung der Betriebstätigkeit des Herstellers
- Informationspflichten gegenüber Marktüberwachungsbehörden
- Information der Nutzer, soweit möglich
Zielgruppe
- Händler und Distributoren von Hard- und Software
- IT-, Elektronik- und IoT-Handelsunternehmen
- Online-Marktplätze und E-Commerce-Anbieter
- Verantwortliche aus Vertrieb, Compliance, Recht und Qualität
Nutzen des Trainings
Nach dem Training sind die Teilnehmenden in der Lage,
- ihre Pflichten als Händler nach Artikel 20 CRA rechtssicher einzuordnen,
- Produkte vor der Marktbereitstellung korrekt zu prüfen,
- angemessen auf Cybersicherheitsrisiken und Nichtkonformität zu reagieren,
- und ein marktüberwachungs- und haftungsfestes Händler-Compliance-Modell umzusetzen.
Format
- Präsenz- oder Online-Training
- Juristisch präzise, praxisnah, ohne Marketing-Buzzwords
- Optional branchenspezifisch (z. B. IT-Handel, IoT, Industrieprodukte)