CRA Open Source

CRA Open Source

Was bedeutet der Cyber Resilience Act für Open-Source-Software?

Der Cyber Resilience Act (CRA) – Verordnung (EU) 2024/2847 – schafft erstmals einen einheitlichen Rechtsrahmen für die Cybersicherheit von Produkten mit digitalen Elementen in der EU. Ein zentrales Anliegen des Gesetzgebers war dabei, freie und quelloffene Software (Open Source Software, OSS) angemessen zu berücksichtigen, ohne Innovation und freiwillige Entwicklung zu behindern.

Der CRA verfolgt ausdrücklich keinen lizenzbasierten Ansatz, sondern knüpft an Marktbereitstellung und kommerzielle Tätigkeit an.


Grundprinzip: Open Source ist nicht automatisch reguliert

Open-Source-Software unterliegt nicht per se dem Cyber Resilience Act.

Entscheidend ist allein die Frage:

Wird die Software im Rahmen einer kommerziellen Tätigkeit auf dem Markt bereitgestellt?

Nur wenn diese Frage mit Ja beantwortet wird, greift der CRA.


Wann fällt Open-Source-Software unter den CRA?

Open Source im Anwendungsbereich des CRA

Open-Source-Software fällt unter den CRA, wenn sie:

  • ein Produkt mit digitalen Elementen ist und
  • in Verkehr gebracht oder bereitgestellt wird und
  • dies im Rahmen einer kommerziellen Tätigkeit erfolgt

Typische Beispiele:

  • Open-Source-Software, die verkauft wird
  • OSS als Bestandteil kommerzieller Hardware oder Software
  • OSS in kostenpflichtigen Abos, Services oder Enterprise-Produkten

In diesen Fällen gelten die vollen Herstellerpflichten nach dem CRA – unabhängig von der Open-Source-Lizenz.


Open Source außerhalb des CRA

Explizit nicht erfasst sind:

  • Nicht-monetarisierte Open-Source-Software
  • Rein freiwillige oder gemeinschaftliche Entwicklungsprojekte
  • Veröffentlichung von Quellcode ohne kommerzielle Nutzung
  • Einzelne Entwickler oder Contributor ohne Verantwortung für Marktbereitstellung

Wichtig:

Das bloße Veröffentlichen von Open-Source-Software ist keine kommerzielle Tätigkeit.


Entwickler, Maintainer, Hersteller – klare Abgrenzung

Der CRA zieht eine klare rechtliche Grenze:

RolleCRA-Pflichten
Einzelne OSS-Entwicklerkeine
Ehrenamtliche Contributorkeine
Maintainer ohne Marktbereitstellungkeine
Unternehmen mit kommerziellem Vertriebvolle Herstellerpflichten

Code-Beitrag allein begründet keine regulatorische Verantwortung.


Neue Kategorie: Open-Source-Software-Stewards

Warum gibt es Open-Source-Software-Stewards?

Viele wirtschaftlich kritische Produkte basieren auf Open-Source-Software, die:

  • nicht selbst verkauft wird
  • aber für kommerzielle Nutzung bestimmt ist
  • von Stiftungen oder Organisationen nachhaltig gepflegt wird

Der CRA führt daher die neue Rechtsfigur der Open-Source-Software-Stewards ein.


Was ist ein Open-Source-Software-Steward?

Ein Open-Source-Software-Steward ist eine juristische Person, die:

  • OSS nicht selbst in Verkehr bringt, aber
  • deren Entwicklung systematisch und dauerhaft unterstützt
  • und die Lebensfähigkeit und Sicherheit dieser Software sicherstellt
  • wobei die Software für kommerzielle Nutzung bestimmt ist

Typische Beispiele:

  • Open-Source-Stiftungen
  • OSS-Trägervereine
  • institutionalisierte Maintainer-Organisationen

Pflichten von Open-Source-Software-Stewards (Art. 24 CRA)

Für OSS-Stewards gilt ein leichtes, maßgeschneidertes Regime, kein Herstellerstandard.

Zentrale Pflichten:

  • Einführung einer Cybersicherheitspolitik
  • Förderung sicherer Entwicklungspraktiken
  • Etablierung eines Vulnerability-Managements
  • Meldung aktiv ausgenutzter Schwachstellen
  • Meldung schwerwiegender Sicherheitsvorfälle
  • Zusammenarbeit mit Marktüberwachungsbehörden

Keine Geldbußen

Nach Art. 64 Abs. 10 CRA gilt ausdrücklich:

Open-Source-Software-Stewards unterliegen keinen Geldbußen bei Verstößen.

Der Fokus liegt auf Kooperation, nicht auf Sanktionierung.


Wann gelten die vollen Herstellerpflichten?

Sobald eine Organisation:

  • Open-Source-Software kommerziell vertreibt oder
  • als Teil eines Produkts auf den Markt bringt,

gilt sie als Hersteller im Sinne des CRA – mit allen Pflichten, u. a.:

  • Risikobewertung vor Inverkehrbringen
  • Secure-by-Design und Secure-by-Default
  • Schwachstellen- und Incident-Management
  • Sicherheits-Updates über den Lebenszyklus

Open Source ist kein Haftungs- oder Pflichtenausschluss.


Einordnung aus Compliance- und Audit-Sicht

FragestellungAntwort
Ist Open Source generell reguliert?Nein
Ist Kommerzialisierung entscheidend?Ja
Sind freiwillige Entwickler betroffen?Nein
Gibt es Sonderregeln für OSS-Organisationen?Ja
Drohen OSS-Stewards Bußgelder?Nein
Gilt der CRA bei kommerziellem OSS vollumfänglich?Ja

CRA und Open Source – klar, differenziert, verhältnismäßig

Der Cyber Resilience Act behandelt Open-Source-Software nicht als Ausnahme, sondern als eigenständige Realität:

  • Keine kommerzielle Tätigkeit → keine CRA-Pflichten
  • Kommerzielle Nutzung → volle Herstellerverantwortung
  • Nachhaltige OSS-Pflege → Steward-Modell

Damit schafft der CRA Rechtssicherheit für Unternehmen, Entwickler und Open-Source-Ökosysteme – ohne Innovation zu bremsen.

Quelle: https://digital-strategy.ec.europa.eu/de/policies/cra-open-source