Unterstützung für Einführer

Unterstützung für Einführer

Der Cyber Resilience Act (Verordnung (EU) 2024/2847) führt erstmals eigenständige, verbindliche Pflichten für Einführer von Produkten mit digitalen Elementen ein. Einführer tragen eine zentrale Gatekeeper-Funktion beim Inverkehrbringen von Produkten auf dem EU-Markt und haften dafür, dass ausschließlich CRA-konforme Produkte bereitgestellt werden.

Wir unterstützen Einführer gezielt bei der Umsetzung der Pflichten gemäß Artikel 19 CRA – strukturiert, prüfungssicher und praxisnah.


Pflichten von Einführern nach Artikel 19 CRA

Einführer dürfen Produkte mit digitalen Elementen nur dann auf dem EU-Markt bereitstellen, wenn der Hersteller seine Pflichten erfüllt hat. Artikel 19 CRA verpflichtet Einführer insbesondere zu folgenden Maßnahmen:

  • Prüfung der Hersteller-Compliance
    Sicherstellung, dass der Hersteller die Pflichten nach Artikel 13 CRA erfüllt
  • Verfügbarkeit technischer Unterlagen
    Zugriff auf technische Dokumentation und EU-Konformitätserklärung
  • CE-Kennzeichnung und Konformität
    Kontrolle der ordnungsgemäßen CE-Kennzeichnung vor dem Inverkehrbringen
  • Sichere Lagerung und Transportbedingungen
    Schutz der Cybersicherheitseigenschaften während Lagerung und Transport
  • Maßnahmen bei Nichtkonformität
    Stop-Sale, Korrekturmaßnahmen, Rückruf und Information der Behörden

Wir übersetzen diese rechtlichen Vorgaben in konkrete, intern umsetzbare Kontroll- und Freigabeprozesse.


Operative Umsetzung der Einführerpflichten

Unsere Unterstützung für Einführer umfasst unter anderem:

  • Aufbau einer Artikel-19-konformen Import-Checkliste
  • Strukturierte Hersteller- und Lieferantennachweise
  • Interne Freigabe- und Eskalationsprozesse
  • Definition klarer Verantwortlichkeiten (Compliance, Einkauf, Logistik)
  • Dokumentation für Marktüberwachung und Audits

So stellen wir sicher, dass Einführer ihre Prüfpflichten erfüllen, ohne die Herstellerverantwortung unzulässig zu übernehmen.


Umgang mit Vorfällen, Rückrufen und Marktüberwachung

Einführer sind verpflichtet, bei Sicherheitsmängeln aktiv zu werden und mit den Marktüberwachungsbehörden zusammenzuarbeiten.

Wir unterstützen bei:

  • Einrichtung eines Nichtkonformitäts- und Rückrufprozesses
  • Dokumentierter Kommunikation mit Herstellern und Behörden
  • Vorbereitung auf Marktüberwachungsmaßnahmen
  • Aufbau eines revisionssicheren Nachweis- und Dokumentationssystems

Wichtige und kritische Produkte mit digitalen Elementen

Beim Import wichtiger und kritischer Produkte sind die Risiken besonders hoch:

  • Erhöhte Anforderungen an Nachweise und Dokumentation
  • Engere behördliche Überwachung
  • Höheres Haftungs- und Sanktionspotenzial

Wir unterstützen Einführer gezielt bei der Risikobewertung, der Lieferantenauswahl und der Compliance-Absicherung für diese Produktkategorien.


Ihr Mehrwert als Einführer

  • Klare Fokussierung auf Artikel 19 CRA
  • Prüfsichere und marktüberwachungstaugliche Umsetzung
  • Schutz vor Haftungs- und Bußgeldrisiken
  • Keine Übererfüllung, keine Doppelarbeit
  • Praktisch integrierbar in bestehende Einkaufs- und Logistikprozesse