Unterstützung für Händler

Unterstützung für Händler

Der Cyber Resilience Act (Verordnung (EU) 2024/2847) verpflichtet nicht nur Hersteller und Einführer, sondern auch Händler, beim Bereitstellen von Produkten mit digitalen Elementen auf dem EU-Markt aktiv zur Cybersicherheit beizutragen. Händler übernehmen eine zentrale Kontroll- und Eskalationsfunktion und müssen sicherstellen, dass ausschließlich CRA-konforme Produkte vertrieben werden.

Wir unterstützen Händler gezielt bei der praxisnahen und rechtssicheren Umsetzung der Pflichten gemäß Artikel 20 CRA – schlank, nachvollziehbar und marktüberwachungstauglich.


Pflichten von Händlern nach Artikel 20 CRA

Artikel 20 CRA verpflichtet Händler, vor und während des Vertriebs bestimmte Mindestprüfungen vorzunehmen. Dazu zählen insbesondere:

  • Sorgfaltspflichten vor dem Bereitstellen
    Prüfung, ob das Produkt ordnungsgemäß CE-gekennzeichnet ist und die erforderlichen Unterlagen vorliegen
  • Umgang mit nichtkonformen Produkten
    Unterlassung des Vertriebs bei Zweifeln an der Konformität
  • Sicherstellung geeigneter Lager- und Transportbedingungen
    Wahrung der Cybersicherheitseigenschaften während Lagerung und Versand
  • Kooperation mit Marktüberwachungsbehörden
    Bereitstellung von Informationen und Unterstützung bei Maßnahmen

Diese Pflichten sind risikobasiert auszugestalten, müssen aber jederzeit prüf- und nachweisbar sein.


Operative Umsetzung für Händler

Unsere Unterstützung für Händler umfasst unter anderem:

  • Entwicklung einer Artikel-20-konformen Händler-Checkliste
  • Strukturierte Wareneingangs- und Vertriebsprüfungen
  • Definition klarer Stop-Sale- und Eskalationsprozesse
  • Festlegung von Zuständigkeiten zwischen Vertrieb, Einkauf und Compliance
  • Dokumentationskonzept für Marktüberwachung und Audits

So erfüllen Händler ihre gesetzlichen Pflichten, ohne in Hersteller- oder Einführerrollen hineinzuwachsen.


Umgang mit Sicherheitsmängeln und Rückrufen

Händler müssen bei Kenntnis von Sicherheitsmängeln unverzüglich reagieren.

Wir unterstützen bei:

  • Aufbau eines Rückruf- und Eskalationsprozesses
  • Dokumentierter Kommunikation mit Einführern, Herstellern und Behörden
  • Vorbereitung auf Marktüberwachungsmaßnahmen
  • Schulung von Vertriebs- und Logistikmitarbeitern

Wichtige und kritische Produkte mit digitalen Elementen

Beim Vertrieb wichtiger und kritischer Produkte mit digitalen Elementen ist die Aufmerksamkeit der Marktüberwachungsbehörden besonders hoch. Händler müssen hier mit:

  • Erhöhten Prüfungsanforderungen
  • Schnelleren behördlichen Maßnahmen
  • Höheren Haftungsrisiken

rechnen. Wir unterstützen Händler dabei, diese Risiken strukturiert und verhältnismäßig zu steuern.


Ihr Mehrwert als Händler

  • Klare Fokussierung auf Händlerpflichten nach Artikel 20 CRA
  • Schlanke, praxisgerechte Umsetzung ohne Over-Compliance
  • Prüfungs- und marktüberwachungstaugliche Dokumentation
  • Schutz vor Vertriebs-, Haftungs- und Reputationsrisiken
  • Einfache Integration in bestehende Vertriebsprozesse