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Unterstützung für Händler
Der Cyber Resilience Act (Verordnung (EU) 2024/2847) verpflichtet nicht nur Hersteller und Einführer, sondern auch Händler, beim Bereitstellen von Produkten mit digitalen Elementen auf dem EU-Markt aktiv zur Cybersicherheit beizutragen. Händler übernehmen eine zentrale Kontroll- und Eskalationsfunktion und müssen sicherstellen, dass ausschließlich CRA-konforme Produkte vertrieben werden.
Wir unterstützen Händler gezielt bei der praxisnahen und rechtssicheren Umsetzung der Pflichten gemäß Artikel 20 CRA – schlank, nachvollziehbar und marktüberwachungstauglich.
Pflichten von Händlern nach Artikel 20 CRA
Artikel 20 CRA verpflichtet Händler, vor und während des Vertriebs bestimmte Mindestprüfungen vorzunehmen. Dazu zählen insbesondere:
- Sorgfaltspflichten vor dem Bereitstellen
Prüfung, ob das Produkt ordnungsgemäß CE-gekennzeichnet ist und die erforderlichen Unterlagen vorliegen - Umgang mit nichtkonformen Produkten
Unterlassung des Vertriebs bei Zweifeln an der Konformität - Sicherstellung geeigneter Lager- und Transportbedingungen
Wahrung der Cybersicherheitseigenschaften während Lagerung und Versand - Kooperation mit Marktüberwachungsbehörden
Bereitstellung von Informationen und Unterstützung bei Maßnahmen
Diese Pflichten sind risikobasiert auszugestalten, müssen aber jederzeit prüf- und nachweisbar sein.
Operative Umsetzung für Händler
Unsere Unterstützung für Händler umfasst unter anderem:
- Entwicklung einer Artikel-20-konformen Händler-Checkliste
- Strukturierte Wareneingangs- und Vertriebsprüfungen
- Definition klarer Stop-Sale- und Eskalationsprozesse
- Festlegung von Zuständigkeiten zwischen Vertrieb, Einkauf und Compliance
- Dokumentationskonzept für Marktüberwachung und Audits
So erfüllen Händler ihre gesetzlichen Pflichten, ohne in Hersteller- oder Einführerrollen hineinzuwachsen.
Umgang mit Sicherheitsmängeln und Rückrufen
Händler müssen bei Kenntnis von Sicherheitsmängeln unverzüglich reagieren.
Wir unterstützen bei:
- Aufbau eines Rückruf- und Eskalationsprozesses
- Dokumentierter Kommunikation mit Einführern, Herstellern und Behörden
- Vorbereitung auf Marktüberwachungsmaßnahmen
- Schulung von Vertriebs- und Logistikmitarbeitern
Wichtige und kritische Produkte mit digitalen Elementen
Beim Vertrieb wichtiger und kritischer Produkte mit digitalen Elementen ist die Aufmerksamkeit der Marktüberwachungsbehörden besonders hoch. Händler müssen hier mit:
- Erhöhten Prüfungsanforderungen
- Schnelleren behördlichen Maßnahmen
- Höheren Haftungsrisiken
rechnen. Wir unterstützen Händler dabei, diese Risiken strukturiert und verhältnismäßig zu steuern.
Ihr Mehrwert als Händler
- Klare Fokussierung auf Händlerpflichten nach Artikel 20 CRA
- Schlanke, praxisgerechte Umsetzung ohne Over-Compliance
- Prüfungs- und marktüberwachungstaugliche Dokumentation
- Schutz vor Vertriebs-, Haftungs- und Reputationsrisiken
- Einfache Integration in bestehende Vertriebsprozesse